Checkliste: Die erste Wohnung

Das sollten Sie beim Mieten Ihrer ersten eigenen Wohnung beachten

Die erste eigene Wohnung ist für viele Menschen auch der erste große Schritt in die Unabhängigkeit. Dazu müssen Ausgaben und Kosten im Blick behalten werden: Wie findet man eine Wohnung, welche den eigenen Vorstellungen entspricht? Welche Formalitäten müssen Sie beachten? Welche Versicherungen benötigen Sie für Ihre erste Wohnung? Und welche können Sie auch erst später abschließen?

 

Die Wohnungssuche

Ausgiebige Informationen über den aktuellen Wohnungsmarkt findet man auf vielen verschiedenen Webseiten. Diese erleichtern die Wohnungssuche durch schnell verfügbare Wohnungsanzeigen, von denen viele auch bebildert sind.

 

Übersicht Online-Immobilienportale

 

Ein Blick in die Tageszeitungen lohnt sich

Eine Alternative zur Online-Wohnungssuche sind regionale Tageszeitungen. Weniger internetaffine Menschen stellen ihre Wohnungsanzeigen gerne in die klassischen Tageszeitungen. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Wohnungssuchender viel weniger Mitbewerber haben, als Sie es online hätten.

 

Von wem wird eigentlich die Maklerprovision bezahlt?

Falls ein Makler an der Wohnungssuche beteiligt ist, wird eine Maklerprovision fällig. Aber Vorsicht: Viele denken, dass diese automatisch vom Mieter übernommen wird. Dem ist aber nicht so, da seit 2015 in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip gilt. Demnach ist derjenige, der den Makler beauftragt hat, für die Zahlung der Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien verantwortlich. Hat also der Vermieter den Makler beauftragt, ist dieser auch für die Zahlung der Provision verantwortlich.

 

Welche Versicherungen sind wichtig für die erste eigenen Wohnung?

Viele Menschen begegnen dem Thema Versicherung zum ersten Mal, wenn sie das Elternhaus verlassen:

 

-       Bin ich noch bei meinen Eltern versichert?

-       Welche Versicherungen sind kurzfristig wichtig für mich?

-       Welche Versicherungen sind besonders relevant?

-       Welche Versicherungen können noch warten?

 

Private Haftpflichtversicherung: Ein Muss

Der teure Teppich und der Laptop eines Freundes werden zerstört, als ein Rotweinglas umkippt. Die Kosten des Schadens tragen Sie als Verursacher.

Beim Radfahren übersehen Sie einen Fußgänger. Dieser muss aufgrund der verursachten Verletzungen im Krankenhaus operiert werden. Zusätzlich zur Zahlung der unmittelbaren medizinischen Versorgung des Verletzten können Sie als Unfallverursacher später auch zur Zahlung von Schmerzensgeld und entgangenem Lohn des Verletzten verpflichtet werden.

In der Regel sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern abgesichert, solange Sie noch in Ausbildung oder Studium befinden.

Diese Elternversicherung entfällt allerdings, wenn Sie dann „auf eigenen Beinen stehen“. Sie sind dann auch gesetzlich verpflichtet, für Schäden, die Sie anderen zufügen, aufzukommen, unter Umständen für den Rest Ihres Lebens. Persönlichen Ersparnisse reichen dafür häufig nicht aus. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungsarten.

 

Hausratversicherung: Das sollten Sie bedenken

Sie haben viel Zeit, Liebe, Energie und Geld in Ihre ersten vier Wände investiert. Was aber, wenn es zu einem Kabelbrand kommt? Oder wenn Ihr brandneues E-Bike gestohlen wird?

Um finanzielle Verluste im Schadensfall zu vermeiden, sollte Ihr Hausrat unbedingt ausreichend versichert werden.

 

Checkliste: Die erste eigene Wohnung

 

Lage

Sie sollten sich zunächst fragen, wo Sie gerne leben möchten: Zentral in der Innenstadt? Oder außerhalb im Grünen?

 

Wohnfläche

Es ist wichtig, dass Sie im Voraus gut überlegen, wie groß Ihre Wohnung sein soll.

Dies ist umso wichtiger, wenn Sie die neue Wohnung nicht alleine bewohnen, sondern z. B. eine Wohngemeinschaft gründen. Hat jeder Bewohner auch ein eigenes Zimmer? Haben Sie genügend Platz für gemeinsame Aktivitäten?

 

Badezimmer

Duschen oder baden sie lieber? Brauchen Sie ein Fenster im Badezimmer? Diese Fragen sollten bei der Suche nach der passenden Wohnung beachtet werden.

 

Haustiere

Manche Vermieter verbieten es, Haustiere in der Wohnung zu halten. Allerdings sind kleine Haustiere wie etwa Vögel, Fische oder Meerschweinchen gesetzlich immer erlaubt. Obwohl Katzen und Hunde nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich verboten werden dürfen, sollten Sie sich im Voraus bei Ihrem Vermieter erkundigen, um sich späteren Ärger zu ersparen.

 

Balkon/Terrasse

Besonders in der warmen Jahreszeit ist ein Balkon oder eine Terrasse ein echtes Plus. Besonders Pflanzenliebhaber sollten auf diesen Aspekt bei der Suche nach einer Wohnung achten.

 

Garage/Parkplatz

Für Autofahrer ist es wichtig, dass die Wohnung einen Stellplatz anbietet, möglichst überdacht. Auch wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad oder andere ähnliche Sportgeräte besitzen, möchten Sie diese wahrscheinlich sicher unterbringen.

 

Wohnungsbesichtigung am besten mit Zeuge

Ein Zeuge kann später mündliche Absprachen bestätigen und bestätigen, ob es bei der Wohnungsbesichtigung bereits Schäden an der Wohnung gab. Das Übergabeprotokoll dient der Erfassung genau solcher Schäden.

Nach Abgabe aller Schlüssel gehört die Wohnung zweifelsfrei Ihnen – der Vermieter darf keine behalten. Bunte Farbe kann an den Wänden verwendet werden, aber die meisten Mietverträge schreiben vor, dass neutrale Farben wieder aufgetragen werden müssen, wenn Sie ausziehen.

 

Maximal ein Drittel des Nettolohns für Miete

Ob die monatliche Miete für eine Wohnung angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Sie können sich aber bereits im Voraus über das örtliche Preisniveau informieren. Der Mietspiegel wird in der Regel von der jeweiligen Kommune bereitgestellt. Sind Sie sich nicht sicher, hilft Ihnen der Mieterbund vor Ort weiter.

 

In der Regel sollte die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel Ihres monatlichen Haushaltseinkommens ausmachen.

 

So sparen Sie das Geld für die Mietkaution Ihrer ersten Wohnung

Bei der Einrichtung der ersten eigenen Wohnung können viele Kosten zusammenkommen. Eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten im Vorfeld hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

 

Grundsätzlich verlangt der Vermieter eine Mietkaution von Ihnen. Diese darf maximal drei Monats-Kaltmieten betragen. Bei Einverständnis des Vermieters kann diese auch in Form einer Mietkautionsbürgschaft gestellt werden.

 

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